Unsere Gewässerverordnung
Bitte bedenken Sie, dass das Angeln am See nur Vereinsmitgliedern oder Personen mit einem gültigen Erlaubnisschein gestattet ist!
Der Fischfang ist gestattet unter Beachtung der aktuellen Fassungen des:
- Hessischen Fischereigesetzes (HiFischG)
- Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung)
Besondere Bedindungen:
- Die Benutzung einer Hebesenke oder eines Setzkeschers ist verboten.
- Es ist ein auf "catch and release" - abzielendes Angeln verboten.
- Alle gefangenen Fische sind in einem deutlich sichtbaren Behälter aufzubewahren.
- Die Fischerei geschiet auf eigene Gefahr, der ASV Beuerbach übernimmt keine Haftung.
Fangbeschränkungen:
- Pro Tag dürfen 3 Forellen, 2 Raubfische (Hecht, Zander, Aal, Barsch) und 1 Karpfen oder Schleie gefangen werden.
- Weißfische (Rotaugen, Rotfedern und Brassen) sind unbeschränkt.
- Alle anderen Fischarten sind schonend zurück zu setzen.