Unsere Gewässerverordnung

Bitte bedenken Sie, dass das Angeln am See nur Vereinsmitgliedern oder Personen mit einem gültigen Erlaubnisschein gestattet ist!

Der Fischfang ist gestattet unter Beachtung der aktuellen Fassungen des:

  • Hessischen Fischereigesetzes (HiFischG)
  • Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung)

Besondere Bedindungen:

  • Die Benutzung einer Hebesenke oder eines Setzkeschers ist verboten.
  • Es ist ein auf "catch and release" - abzielendes Angeln verboten.
  • Alle gefangenen Fische sind in einem deutlich sichtbaren Behälter aufzubewahren.
  • Die Fischerei geschiet auf eigene Gefahr, der ASV Beuerbach übernimmt keine Haftung.

Fangbeschränkungen:

  • Pro Tag dürfen 3 Forellen, 2 Raubfische (Hecht, Zander, Aal, Barsch) und 1 Karpfen oder Schleie gefangen werden.
  • Weißfische (Rotaugen, Rotfedern und Brassen) sind unbeschränkt.
  • Alle anderen Fischarten sind schonend zurück zu setzen.